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   OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05   

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https://dejure.org/2006,10577
OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05 (https://dejure.org/2006,10577)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.05.2006 - 25 U 67/05 (https://dejure.org/2006,10577)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - 25 U 67/05 (https://dejure.org/2006,10577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Steuerberatung im Falle einer Verletzung der Hinweispflicht bezüglich der fehlenden Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung; Pflicht des Steuerberaters zur Überwachung der Tätigkeit des Notars und zur Überprüfung der ...

  • Judicialis

    BNotO § 19 Abs. 1 S. 2; ; StBG § 68; ; ZPO § ... 68; ; ZPO § 71; ; ZPO § 524; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; KStG § 14; ; KStG § 17; ; WPO § 51 b; ; AO § 122 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 203 n.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 204 Abs. 1 S. 6; ; BGB § 204 Abs. 1 Ziff. 1; ; BGB § 204 Abs. 1 Ziff. 6; ; BGB § 204 Abs. 2 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit der Streitverkündung im Notarhaftungsprozess gegen einen vorrangig wegen fehlerhafter Steuerberatung haftenden Schädiger - Verjährungshemmung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamburg, 29.06.2004 - 11 U 107/03
    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    In diesem Rechtsstreit gegen den Notar, in welchem die Klägerin den Beklagten den Streit verkündet hatte, unterlag sie in beiden Rechtszügen mit der Begründung, der ihr gegenüber der Beklagten ein vorrangiger Ersatzanspruch i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 2 BNotO zustehe (10 O 731/02 LG Münster; 11 U 107/03 OLG Hamm).

    Die Akten 10 O 731/02 LG Münster/11 U 107/03 OLG Hamm lagen zur Information des Senates vor.

  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Der Senat geht jedoch davon aus, dass im Falle einer Vollabtretung, anders als bei einer bloßen Einziehungsermächtigung (vgl. dazu Palandt a.a.O. Rz. 9, 21; BGH NJW 1972, 1580; NJW 1985, 1826) die Offenlegung der Abtretung für die Hemmungswirkung einer Streitverkündung nicht erforderlich ist (Palandt a.a.O.; ähnlich BGH BB 1983, 1687 für den Fall einer Verjährungsunterbrechung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Die Geltendmachung von Ansprüchen aus abgetretenem Recht der Gesellschafter ist demgegenüber erstmals im Kammertermin vom 10.03.2005 (Bl. 105) erfolgt, so dass auch erst von diesem Zeitpunkt an eine Hemmungswirkung nach § 204 Abs. 1 Ziff. 1 BGB eintreten konnte (BGH NJW 1996, 117).
  • BGH, 30.05.1972 - I ZR 75/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch einen Nichtberechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Der Senat geht jedoch davon aus, dass im Falle einer Vollabtretung, anders als bei einer bloßen Einziehungsermächtigung (vgl. dazu Palandt a.a.O. Rz. 9, 21; BGH NJW 1972, 1580; NJW 1985, 1826) die Offenlegung der Abtretung für die Hemmungswirkung einer Streitverkündung nicht erforderlich ist (Palandt a.a.O.; ähnlich BGH BB 1983, 1687 für den Fall einer Verjährungsunterbrechung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens).
  • BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 283/80

    Schadensersatz wegen positiver Forderungsverletzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Eine weitere Verjährung aufgrund einer sog. sekundären Pflichtverletzung kommt nach der insoweit zutreffenden Feststellung des angefochtenen Urteils nicht in Betracht, da die Klägerin rechtzeitig, nämlich jedenfalls mit der Aufnahme des Mandates durch ihren neuen Prozessbevollmächtigten am 25.04.2003, also vor Ablauf der primären Verjährungsfrist anwaltlich vertreten war (vgl. BGH NJW 1982, 1288).
  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Der mit einem Steuerberater geschlossene Beratungsvertrag hat Schutzwirkung zugunsten eines Dritten, soweit dieser typischerweise nicht nur zufällig mit der Leistung des Steuerberaters in Berührung kommt und der Mandant an der sorgfältigen Ausführung der Beratung nicht nur ein eigenes, sondern auch ein schutzwürdiges Interesse zugunsten des Dritten hat, was für den Steuerberater auch erkennbar und für das Risiko seiner Arbeit kalkulierbar sein muss (BGHZ 49, 350 = NJW 1968, 885; BGH NJW 1976, 1844; BGHZ 69, 86 = NJW 1977, 1916; BGH NJW 1984, 355; WM 1985, 415, 450; Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberatung, 3. A., Rz. 435 ff m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 53/98

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Die hierin liegende Klageänderung (vgl. dazu BGH NJW 99, 1407) war jedenfalls als sachdienlich zuzulassen.
  • BGH, 22.01.1968 - VIII ZR 195/65

    unverschlossene Rauchrohröffnung - §§ 538, 571 BGB <Fassung bis 31.8.01>,

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Der mit einem Steuerberater geschlossene Beratungsvertrag hat Schutzwirkung zugunsten eines Dritten, soweit dieser typischerweise nicht nur zufällig mit der Leistung des Steuerberaters in Berührung kommt und der Mandant an der sorgfältigen Ausführung der Beratung nicht nur ein eigenes, sondern auch ein schutzwürdiges Interesse zugunsten des Dritten hat, was für den Steuerberater auch erkennbar und für das Risiko seiner Arbeit kalkulierbar sein muss (BGHZ 49, 350 = NJW 1968, 885; BGH NJW 1976, 1844; BGHZ 69, 86 = NJW 1977, 1916; BGH NJW 1984, 355; WM 1985, 415, 450; Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberatung, 3. A., Rz. 435 ff m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 250/85

    Gesamtschuldnerische Haftung einer Sozietät wegen zu spät gestellter

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Besitzt, wie im vorliegenden Fall, der Inhaber des Beratungsmandates die berufliche Qualifikation sowohl als Wirtschaftsprüfer als auch als Steuerberater, so kommt es für die Beurteilung der Frage, welche der genannten Verjährungsvorschriften im Einzelfall zur Anwendung kommt, darauf an, zu welchem der Berufsbilder die übernommene Tätigkeit "berufstypisch" gehört, d.h. welchem Berufsbild sie das Gepräge gibt (Eckert, Steuerberatergebührenverordnung, 4. A. vor § 1 1.3.15 m.w.N.; BGH NJW 1987, 3136; NJW 1988, 1663).
  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2006 - 25 U 67/05
    Der mit einem Steuerberater geschlossene Beratungsvertrag hat Schutzwirkung zugunsten eines Dritten, soweit dieser typischerweise nicht nur zufällig mit der Leistung des Steuerberaters in Berührung kommt und der Mandant an der sorgfältigen Ausführung der Beratung nicht nur ein eigenes, sondern auch ein schutzwürdiges Interesse zugunsten des Dritten hat, was für den Steuerberater auch erkennbar und für das Risiko seiner Arbeit kalkulierbar sein muss (BGHZ 49, 350 = NJW 1968, 885; BGH NJW 1976, 1844; BGHZ 69, 86 = NJW 1977, 1916; BGH NJW 1984, 355; WM 1985, 415, 450; Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberatung, 3. A., Rz. 435 ff m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

  • BGH, 28.02.1977 - II ZR 52/75

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Lastschriftverfahren

  • BGH, 19.11.1987 - VII ZR 39/87

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

  • BGH, 29.09.1982 - IVa ZR 309/80

    Tätigkeit als Berater in Steuersachen für eine Gesellschaft mit beschränkter

  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

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